Datenschutzerklärung
Ergänzung für österreichisches Datenschutzrecht
Die vorstehende Datenschutzerklärung basiert primär auf deutscher Rechtslage. Da unsere Praxis in Österreich ansässig ist, gelten folgende Ergänzungen und Anpassungen:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Bewerberdaten
Aufbewahrungsdauer
Abweichend von den Verweisen auf § 26 BDSG (deutsches Bundesdatenschutzgesetz) gilt für die Verarbeitung von Bewerberdaten in Österreich primär Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) in Verbindung mit den anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Die Aufnahme in unseren Bewerber-Pool erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
Österreichische Datenschutzbehörde (DSB)
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Website: www.dsb.gv.at
Die Aufbewahrungsdauer Ihrer Bewerberdaten richtet sich nach österreichischem Recht. Bei erfolglosen Bewerbungen werden Ihre Daten grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert, sofern keine längere Speicherung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. mögliche Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz) erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung zugestimmt haben.
Im Falle einer Einstellung werden Ihre Bewerbungsunterlagen Bestandteil Ihrer Personalakte und unter Beachtung der hierfür geltenden rechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Diese Ergänzung ist Bestandteil unserer Datenschutzerklärung und gilt in Verbindung mit den oben stehenden Informationen.