Regenbeständigkeit von Markisentüchern

Regenbeständigkeit von Markisentüchern

Wichtiger Hinweis in Bezug auf die Regenbeständigkeit von Markisentüchern

Acryl-Markisentücher sind zwar Wasser abweisend imprägniert, weisen jedoch keine 100%ige Wasserdichtheit auf. Speziell im Bereich der Nähte ist die Wasserdruckbeständigkeit durch die Stichöffnungen der Nähte wesentlich geringer und es kann in diesem Bereich das Regenwasser leichter durchdringen. Dies ist auch beim Einsatz von „all weather“ – Qualitäten mit einer besonders starken wasserabweisenden Imprägnierung zu beachten. Generell tritt diese Durchlässigkeit im Nahtbereich besonders bei neuwertigen Tüchern auf, nach einer gewissen Gebrauchszeit reduziert sich dieser Effekt. Nachdem Markisentücher nass geworden sind, müssen diese zum Trocknen unbedingt ausgefahren werden, da sonst trotz fungizider Ausrüstung Schimmelpilz entstehen und die Algenbildung begünstigt wird.

Generell gilt zu beachten, dass Gelenkarmmarkisen keine Wetter- bzw. Regenschutzanlagen sind, sondern dem Sonnen- und UV-Schutz dienen. Die Konstruktion der Markise hält aber leichtem Regen stand, falls ein ausreichendes Gefälle eingestellt ist (mindestens ca. 14° Neigung, ggf. auch mehr, je nach Bauform der Markise), so dass sich keine Überlasten durch Wassersäcke aufbauen können.

Hinweis PVC-Tücher

Markisentücher aus PVC-Gewebe sind wasserdicht, sollten jedoch nur für Markisen bis zu einer Größe von ca. 12m² – 15m² eingesetzt werden (Größenempfehlung des jeweiligen Herstellers berücksichtigen). Bei PVC – beschichteten Tüchern muss generell beachtet werden, dass verstärkt Wickelfalten auftreten können.

 

Konfektion von Markisentüchern

Aufgrund der webtechnischen Begrenzung der Bahnenbreite ist es in der Sonnenschutz-Technik üblich, die Gewebe mittels (Schweiß-) Nähten zu großflächigeren Tüchern zu konfektionieren. Diese Nähte sind je nach Produktart und Empfehlung der Anlagenhersteller idealerweise längs oder quer anzuordnen, stellen keine Beeinträchtigung der Funktion der Anlagen dar und sind gemäß aktuellem Stand der Technik kein Reklamationsgrund.

Generell ist zu beachten, dass sich bei Textilien aufgrund von Nähten Wickelfalten bilden können, die nach dem Stand der Technik nicht vermieden werden können, die ebenfalls die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigen und keinen Reklamationsgrund darstellen. Als Richtlinie verweisen wir auf das BK-TEX Richtlinienheft zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern.

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